Hallo Jungs und Mädels,
Lust auf´s Schießen?
Aber dann richtig!
Alle ab 12 Jahren haben bei uns die Möglichkeit Schießen zu lernen.
Was? Lernen?
Kann ich doch schon, auf den Schießständen von der Mess hab ich doch schon öfters geschossen und was gewonnen.
Ja, wenn`s so einfach wäre. Wie in jeder Sportart ist auch beim sportlichen Schießen einiges zu beachten.
Einfach so rumballern das war einmal.
Beim Schießsport ist ein hoher Grad an Disziplin und Konzentration gefragt und ihr lernt wie man korrekt mit einer Waffe umgeht. Wir sind doch keine Rambos, aber keine Angst, wir lassen´s trotzdem locker angehen.
Wir treffen uns Mittwochs um 18:30 Uhr im Schützenhaus Enzberg.
Schaut doch einfach mal vorbei.
Schießen/Altersgrenzen (§ 27)
Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
- ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
- ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm (cal. .22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.
(Quelle Deutscher Schützen Bund)